Als erfahrene Wirtschaftskanzlei begleiten wir sowohl Unternehmensinhaber als auch strategische Erwerber und Finanzinvestoren als verlässlicher Partner bei allen Formen von Unternehmensverkäufen und anderen M&A-Projekten. Mit tiefgreifender Expertise und einem klaren Verständnis für die Komplexität von M&A-Prozessen stehen wir Ihnen in jeder Phase zur Seite – von der Planung bis zur Umsetzung.
Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel für jeden erfolgreichen Unternehmensverkauf. Gemeinsam definieren wir Ihre unternehmerischen Ziele und strukturieren den Prozess individuell und passgenau. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Transaktionsvarianten (z.B. Asset Deal oder Share Deal) und entwickeln die passende rechtliche Struktur. Steuerliche Aspekte berücksichtigen wir dabei in Abstimmung mit Ihren steuerlichen Beratern oder – auf Wunsch – unseren Partnern von Alpers & Wessel.
Vertraulichkeit hat immer oberste Priorität. Durch Geheimhaltungsvereinbarungen schützen wir Ihre sensiblen Informationen und gewährleisten einen diskreten Verkaufsprozess. Bei fortgeschrittenen Gesprächen entwerfen und verhandeln wir für Sie eine präzise Absichtserklärung (Letter of Intent), die Ihre Interessen absichert und den Verkaufsprozess fördert.
Die Due Diligence – die eingehende Prüfung der Zielgesellschaft – ist ein wichtiger und zentraler Bestandteil jeder erfolgreichen M&A-Transaktion. Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie entweder bei der Einrichtung eines elektronischen Datenraums oder bei der Identifizierung vorhandener rechtlicher Risiken und Optimierungspotenziale. Für identifizierte Risiken entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, wie diese bereits während des Verkaufsprozesses beseitigt oder interessenwahrend im Unternehmenskaufvertrag als Kaufpreisreduzierung, Garantie oder Freistellung behandelt werden können.
Wir entwerfen einen rechtssicheren Unternehmenskaufvertrag, der alle relevanten Punkte – wie Kaufpreis, Garantien und Übergabemodalitäten – klar und zu Ihrem Vorteil regelt. In den Vertragsverhandlungen setzen wir uns für Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ein. Übergangsregelungen wie Beraterverträge oder befristete Managementvereinbarungen gestalten wir individuell, falls der Verkäufer nach dem Verkauf operativ eingebunden bleiben soll.
Unser Engagement endet nicht mit der Vertragsunterzeichnung. Wir begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss der Transaktion und stellen sicher, dass alle Vertragsbedingungen und Closing-Voraussetzungen erfüllt werden. Sollten in dieser Phase Herausforderungen auftreten, bieten wir Ihnen schnelle und pragmatische Lösungen.
Auch nach dem Verkauf bleiben wir als rechtliche Berater an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung etwaiger nachgelagerter Ansprüche. Falls nach dem Verkauf Meinungsverschiedenheiten entstehen sollten, vertreten wir Sie in Verhandlungen und setzen dort Ihre Ansprüche bestmöglich durch.
Oft ist eine weitere gesellschaftsrechtliche Integration der Zielgesellschaft in die Erwerberstruktur sinnvoll. Wir begleiten Sie bei der Verschmelzung von Gesellschaften, der Neuordnung von Beteiligungsstrukturen und dem Abschluss von Unternehmensverträgen wie Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsverträgen.
Gestalten Sie Ihre M&A-Transaktion erfolgreich und rechtssicher – mit unserer erfahrenen Begleitung. Lassen Sie uns gemeinsam den optimalen Weg finden.
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Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
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